Nebenkostenabrechnung zu spät bekommen — dann entfällt die Nachzahlung komplett
Wenn du nur eine einzige Sache an deiner Nebenkostenabrechnung prüfst, dann diese: Wann ist sie bei dir angekommen?
Kein anderer Punkt ist so einfach zu prüfen und hat so große Wirkung. Es geht nicht darum, einzelne Posten zu streichen — bei einer verspäteten Abrechnung entfällt die Nachzahlung in aller Regel vollständig.
Die Frist
§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB sagt es in einem Satz:
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Und Satz 3 zieht daraus die Folge:
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Ein Beispiel: Läuft dein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung dir spätestens am 31. Dezember 2026 zugegangen sein. Kommt sie am 3. Januar 2027, ist die Nachforderung weg.
Der Tag, auf den es ankommt
Entscheidend ist der Zugang bei dir, nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht der Poststempel. Zwischen dem Datum im Briefkopf und dem Tag, an dem der Umschlag im Kasten lag, liegen manchmal Wochen.
Zugegangen ist die Abrechnung, wenn sie so in deinen Machtbereich gelangt ist, dass du unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen konntest — also üblicherweise mit dem Einwurf in den Briefkasten.
Wenn du den Umschlag noch hast: heb ihn auf. Er ist dein Beweis.
Was bleibt, wenn die Frist gerissen ist
Die Nachzahlung entfällt. Nicht der strittige Teil, sondern der ganze Betrag. Du musst keine einzelne Position mehr angreifen.
Ein Guthaben bekommst du trotzdem. Das ist kein Versehen des Gesetzgebers, sondern gewollt: Könnte der Vermieter durch bloßes Verstreichenlassen der Frist auch die Auszahlung von Guthaben vermeiden, hätte er einen Anreiz, gar nicht abzurechnen. Dein Anspruch auf das Guthaben verjährt nach den allgemeinen Regeln in drei Jahren.
Die Abrechnung als solche bleibt gültig. Der Vermieter darf sie erstellen und du darfst sie prüfen — nur nachfordern kann er nichts mehr.
Die Ausnahme, und wie schmal sie ist
Satz 3 endet mit „es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten". Das klingt nach einem großen Schlupfloch, ist aber ein kleines.
Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass die Verzögerung nicht sein Verschulden war. Nicht du musst das Gegenteil zeigen. Und die Anforderungen sind hoch — die üblichen Erklärungen tragen in der Regel nicht:
- „Die Hausverwaltung war zu langsam" — das Verschulden der Verwaltung wird ihm zugerechnet
- „Ich hatte viel zu tun" oder „Personalwechsel" — kein Entlastungsgrund
- „Der Messdienst hat spät geliefert" — er hätte rechtzeitig nachhalten müssen
Anerkannt wird es eher, wenn eine Behörde ihre eigene Abrechnung verspätet erlässt, etwa bei Grundsteuer oder Straßenreinigungsgebühren — und auch dann nur für den betroffenen Posten, nicht für die ganze Abrechnung.
Deine eigene Frist läuft auch
Der Vollständigkeit halber, weil es die Kehrseite ist: Auch du hast eine Frist von zwölf Monaten. Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB musst du Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang mitteilen. Danach sind sie grundsätzlich ausgeschlossen (Satz 6).
Der Einwand „die Abrechnung kam zu spät" fällt allerdings nicht unter diese Frist, denn er richtet sich nicht gegen den Inhalt, sondern gegen die Fälligkeit der Forderung.
Was du jetzt tust
1. Nachsehen. Zwei Daten: das Ende des Abrechnungszeitraums und der Tag, an dem der Brief kam. Zwölf Monate dazwischen — passt es?
2. Schreiben, wenn es nicht passt. Ein Satz reicht, aber er sollte konkret sein:
Ihre Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum [von] bis [bis] ist mir erst
am [Datum] zugegangen. Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB endete bereits
am [Datum]. Eine Nachforderung ist damit nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB
ausgeschlossen. Ein etwaiges Guthaben bitte ich gleichwohl auszuzahlen.
3. Nachweisbar abschicken. Einwurf-Einschreiben ist der beste Kompromiss aus Preis und Beleg. Kopie mit Absendedatum behalten.
4. Nicht vorschnell zahlen. Hast du bereits überwiesen, ist nicht alles verloren — gezahlt wurde auf eine Forderung, die nicht bestand. Rückforderung ist möglich, aber deutlich mühsamer als gar nicht erst zu zahlen.
Wenn du es dir abnehmen lassen willst
Nachgerechnet prüft genau das als Erstes. Du trägst Zeitraum und Zugangsdatum ein, und das Werkzeug rechnet die Frist aus — mit dem genauen Datum, bis zu dem die Abrechnung hätte da sein müssen, und der Zahl der Tage, um die sie zu spät war. Dazu formuliert es den passenden Absatz für das Schreiben an den Vermieter.
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Dieser Text ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Ob ein Punkt in deinem Fall durchgeht, hängt vom Mietvertrag und den Umständen ab. Bei größeren Beträgen lohnt der Gang zum Mieterverein — die Mitgliedschaft kostet meist weniger als der Streitwert.
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